Neues Konzept der „Arche Noah“ und KinderRechte
Die gestrige Sitzung des Sozialausschusses fand im Mehrzweckraum der zukünftigen Kindertagesstätte Arche Noah in der Massenheimer Landstraße 2a in Hochheim statt. Ein gutes Dutzend ZuschauerInnen fanden den Weg zur bald fertigen Kita, die für das Gebiet Schänzchen III als wegweisendes Generationen übergreifendes Projekt gefeiert und beschlossen wurde.
Unserer Meinung nach: Fast schon skandalös
Leider hat es ja die erstaunliche, fast schon skandalöse Entwicklung des Rückzuges für das Seniorenheim gegeben, die in König’s Kolumne unter dem Titel ‚Bau mal wieder’ beschrieben wird. Auch an König’s Forderung, jetzt deutliche Signale nach Köln zur Josefsgesellschaft zu senden und das DRK freundlich zu fragen, ob sie noch, im Sinne der Senioren und der Kinder, einspringen würden, hat sich unserer Meinung nach noch nichts geändert. Siehe https://weinstadtjournal.de/?p=10541
Wo ist denn das Seniorenheim?
Jetzt musste Arnold Sturm als Vertreter des Trägers für die katholische Kindertagesstätte Arche Noah, über das ‚neue‘ Konzept der Kita berichten. Zunächst berichtigte er die Aussage, dass es sich um ein ‚neues’ Konzept handele, es sei schließlich nur ein angepasstes Konzept und im Kern gleichgeblieben. Er musste dann aber im Gesprächsverlauf zugeben, dass das Jugendamt, welches für die Erteilung der Betriebsgenehmigung zuständig ist, gefragt hatte: „Wo ist denn jetzt das Seniorenheim?“, und nachdem Erklärungen nichts fruchteten angeordnet hat: „Bitte formuliert jetzt einfach mal, was ihr jetzt machen werdet, beschreibt Euer Kerngeschäft – eine Kindertagesstätte zu betreiben. Wenn dann Senioren dazukommen, kann das auch angepasst werden.“
Bürgermeister Westedt schaltete sich ein und sagte: „Auch alle unsere städtischen Kindergärten passen ihr Konzept den Gegebenheiten von Zeit zu Zeit an.“
Der Partner fehlt
„Jetzt musste das Seniorenheim vom alten Konzept getrennt werden. Der Partner fehlt!“, beklagte sich Herr Sturm und lies noch erkennen, dass das Jugendamt im Konzept für den Bereich „Kindswohl“ Nachbesserungen gefordert habe. Als Beispiel nannte er etwas ironisch den Bereich „Partizipation“. „Wie soll das gehen, wenn man den U3 Kindern Mitspracherecht gewährt, ob es einen morgendlichen Stuhlkreis gibt oder nicht?“. Viele Herren des älteren Semesters nickten bei dieser Aussage, als ob es geradezu lächerlich wäre, Kindern in den Dingen, die sie angehen, ein Mitspracherecht zukommen zu lassen, wie es der UN-Kinderrechtskonvention (siehe unten) festgelegt ist.
‚Kindswohl‘ steht im Vordergrund
Glücklicherweise erwähnte Sturm, dass er nicht in der täglichen Arbeit stecke und die Verantwortlichen dort, damit viel besser umgehen können und die Bedürfnisse der Kinder erfragen. Und dass das Konzept, eben, weil es neu ist bzw. war noch angepasst werden kann. Schließlich hat das Jugendamt auch ein Auge darauf, dass die Kinder sich nicht – durch die offene Bauart – wie im Zoo fühlen sollen. „Das ‚Kindswohl’ steht im Vordergrund.“
Arche Noah braucht noch ‚Große‘
Schließlich erklärte Sturm die Schwierigkeit eine Kita ins Laufen zu bringen. Man könne ja nicht mit 20 Dreijährigen starten. Schließlich baut das Kita Konzept darauf das die ‚Kleinen’ von den ‚Großen’ lernen und das funktioniert gut. Also gibt es schon Bestrebungen genügend ‚Große’ aus anderen Einrichtungen zur Arche Noah zu ziehen.
Ab Sommer gehts richtig los
Die Betriebsgenehmigung wird erst dann erteilt, wenn die Einbaumöbel und ein Mindestmobiliar vorhanden und Mitarbeiter da sind. Das wird wohl zum 01.03.19 der Fall sein. Also kann dann der Betrieb schrittweise aufgenommen werden. „Ab Sommer sind wir dann belegt!“ Spielgeräte und spezielles Mobiliar wird noch angeschafft werden. Es besteht auch die Top-Möglichkeit für eine inklusive Einrichtung.
Die Sitzungsleiterin Stephanie Kappen bedankte sich bei Herrn Sturm für die Ausführungen und merkte an, dass die Sorgfalt die Träger und Ämter walten lassen, gerechtfertigt ist, denn eine moderne Kita ist eine frühkindliche Bildungsanstalt und keine bloße Kinderaufbewahrung.
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Die Rechte der Kinder
In § 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist festgelegt, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie angehen, ein Mitspracherecht zu kommt. Die gesamte UN-Kinderrechtskonvention inklusive Erklärungen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier zum Download an.