Die Stadtwerke Hochheim informieren

(sh) Zurzeit werden durch die Firma Sensus im Auftrag der Stadtwerke Hochheim am Main Wasserzähler ausgetauscht, deren Eichzeit abläuft. Der Austausch dieses Zählers ist für den Anlieger kostenfrei und durch das Eichgesetz vorgeschrieben. Die betroffenen Hauseigentümer wurden vorher durch die Firma Sensus auf den anstehenden Zählerwechsel unter Terminankündigung schriftlich informiert.

Die Mitarbeiter von Sensus können sich mit einem Lichtbildausweis, der sowohl das Logo der Stadtwerke Hochheim, als auch die Anschriften der Firma Sensus und der Stadtwerke trägt, ausweisen.

Für den Austausch der Sonderwasserzähler (Gießwasser, Zisternenzu- und ablauf) ist der Hauseigentümer verantwortlich. Ist die Eichgültigkeit dieser Zähler abgelaufen, können diese nicht mehr für die Gebührenabrechnung herangezogen werden. Im Auftrag des Grundstückseigentümers tauschen die Stadtwerke gegen Rechnungstellung diese Sonderwasserzähler ebenfalls aus. Dieses muss aber nicht durch die Stadtwerke erfolgen. Wichtig ist aber, dass die getauschten Sonderwasserzähler durch die Stadtwerke erfasst und verplombt werden. Auch der alte Zähler wird zum Ablesen des Zählerstandes noch benötigt.

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