Die Stadtwerke Hochheim informieren
(sw) Im Zeitraum Mitte Juli bis Mitte September werden durch die Firma enwas GmbH, 67292 Kirchheimbolanden im Auftrag der Stadtwerke Hochheim am Main Wasserzähler ausgetauscht, deren Eichzeit in 2018 abläuft. Der Austausch der Zähler ist durch das Eichgesetz vorgeschrieben. Eine gesonderte Berechnung erfolgt für den Grundstückseigentümer nicht, da diese Leistung in den monatlichen Grundgebühren für den Wasserbezug enthalten ist.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden durch die Firma enwas auf den anstehenden Zählerwechsel mit einer Terminankündigung schriftlich informiert. Die Mitarbeiter von enwas können sich mit einem Lichtbildausweis, der neben Logo und Adresse der Stadtwerke Hochheim auch die Anschrift der Firma enwas trägt, ausweisen.
Austausch Sonderwasserzähler durch Grundstückseigentümer
Für den Austausch der Sonderwasserzähler (Gießwasser, Brunnen, Zisternen etc.) ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Ist die Eichgültigkeit dieser Zähler abgelaufen, können diese nicht mehr für die Gebührenabrechnung herangezogen werden. Im Auftrag des Grundstückseigentümers tauschen die Stadtwerke gegen Rechnungstellung diese Sonderwasserzähler ebenfalls aus.
Alternativ kann dies durch jeden fachkundigen Installateur erfolgen. In diesem Fall ist zu beachten, dass die getauschten Sonderwasserzähler bei den Stadtwerken anzumelden und von diesen zu verplomben sind. Weiterhin ist der ausgebaute Zähler vorzuhalten bis zum Ablesen des Zählerstandes durch die Stadtwerke.