Grund- und Hundesteuer werden fällig

(sf) Die Stadtverwaltung Flörsheim bittet um Beachtung, dass am Freitag, 15. Februar, Grund- und Hundesteuer für das erste Quartal 2019 fällig werden. Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.

Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Bis zu einer möglichen Änderung der Hebesätze verzichtet die Stadt Flörsheim am Main auf das Versenden von Grund- und Hundesteuerbescheiden, die zuletzt versandten Bescheide sind so lange weiter gültig.

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