Keine Zwischenablesung notwendig
(sho) Aufgrund des Konjunkturpakets der Bundesregierung ist die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gesenkt worden. Die Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Hochheim am Main werden dem Leistungszeitraum entsprechend mit dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz berechnet.
Für die Wasserlieferung gilt eine Sonderregelung: diese gilt erst mit Ablauf des Ablesezeitraums als ausgeführt und wird zu diesem Zeitpunkt mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz berechnet.
Die Jahresablesung und Abrechnung erfolgen – wie gewohnt – zum Ende des Jahres 2020. Somit wird über den gesamten Jahresverbrauch sowie der Zählermiete der Umsatzsteuersatz von 5% berechnet. Eine Zwischenablesung ist deshalb nicht notwendig.
Die im Vorjahresbescheid festgelegten Vorauszahlungen bleiben bis zur Abrechnung unverändert, sofern keine Anpassungen aufgrund anderer wesentlicher Verbrauchsänderungen notwendig sind.