KUMULIEREN UND PANASCHIEREN – STIMMEN ANHÄUFEN UND VERTEILEN
(HLB) Bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 wird bereits zum fünften Mal das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen angewendet, bei dem alle Wählerinnen und Wähler mehr Möglichkeiten haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben.
Die Möglichkeit des „Kumulierens“ bedeutet, dass man bei einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen „anhäufen“ und die des „Panaschierens“, dass man Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen kann.
Wie bisher können Sie einfach die Liste der Partei ankreuzen, die Ihr Vertrauen hat oder die Ihre Meinung am besten vertritt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bestimmte Personen zu unterstützen, andere auf der Liste zu streichen, die sie angekreuzt haben, oder Personen auf unterschiedlichen Listen anzukreuzen.
Wenn Sie ausschließlich zwei Listen ankreuzen und keine Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
Je nach Einwohnerzahl von Ortsteil, Gemeinde oder Kreis oder Zahl der Mitglieder des Ausländerbeirats erreichen die KommunalwahlStimmzettel eine beachtliche Größe. Bei der Wahl darf jede Wählerin und jeder Wähler genauso viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind. Auf Kommunalwahl-Stimmzetteln können die Parteien und Wählergruppen entweder neben- oder untereinander stehen. In unserem Beispiel stehen die Parteien nebeneinander.
Anhand von Beispielen wird auf den folgenden Seiten gezeigt, wie Sie bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 alle Möglichkeiten des hessischen Kommunalwahlrechts nutzen können. Damit die Beispiele überschaubar bleiben, beschreiben sie die Wahl zur Gemeindevertretung in einer kleinen Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Den Wählerinnen und Wählern stehen je 15 Stimmen zur Verfügung (Grafik 2). Wie viele Stimmen Sie selbst bei den Wahlen in Ihrer Heimatgemeinde vergeben dürfen, steht deutlich sichtbar oben auf dem jeweiligen Stimmzettel!