Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) – Bürgerbeteiligung
(sh) „Aktuell erfolgt die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), ich möchte daher alle Einwohner Hochheims darum bitten, sich zu beteiligen“, sagte Bürgermeister Dirk Westedt. „Lärmaktionspläne werden alle 5 Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet, diese Chance sollten wir also gut nutzen.“
Infoflyer LAP Straßenverkehr und Ballungsräume (Stand November 2022)
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, sowohl für die Kommen selbst, als auch für die Bürger, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Möglichkeit zur Beteiligung besteht bis zum 22.01.2023.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch beim Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3
Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
E-Mail
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
Nähere Informationen können Sie auch der beigefügten öffentlichen Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie dem zugehörigen Flyer entnehmen.
Die Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Eingaben von Bürgern zum Lärmaktionsplan, welche bei der Stadt Hochheim direkt eingehen, werden entsprechend weitergeleitet.
„Natürlich wird die Stadt Hochheim ebenfalls geeignete Maßnahmen prüfen und an das Regierungspräsidium Darmstadt melden“ betonte der Bürgermeister.