Lockerungen der Corona-Regeln ab Mai
Das Land Hessen hat die Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert, die Neuerungen treten am Freitag, 1. Mai, beziehungsweise am Montag, 4. Mai, in Kraft. Demnach dürfen Trauerfeiern und Beerdigungen wieder unbeschränkt besucht und auch die Trauerhallen wieder benutzt werden. Das Abstandsgebot und die Hygienevorschriften müssen allerdings beachtet werden.
Gleiches gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, etwa zu Gottesdiensten.
„Ich bin froh, dass nun wieder alle an den Beisetzungen teilnehmen können, die sich den Verstorbenen verbunden fühlen“, sagt Bürgermeister Dr. Bernd Blisch. „Leider kann die Stadtverwaltung die Trauerhallen nicht unmittelbar wieder zur Verfügung stellen, denn es müssen zunächst organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um die Hygienevorschriften zu erfüllen. Voraussichtlich werden die städtischen Trauerhallen ab Montag, 11. Mai, wieder genutzt werden können“, ergänzt Blisch.
Des Weiteren ist es wieder möglich, Angehörige in Pflegeheimen zu besuchen – wenn auch nur für eine Stunde pro Woche. Die Anordnungen zur Hygiene sind selbstverständlich einzuhalten. Nähere Informationen sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.
Die Ladenöffnungszeit an Sonntagen wird auf 13 Uhr bis 18 Uhr beschränkt.
Bürgermeister Dr. Bernd Blisch ist erfreut, „dass die Lockerungen jetzt möglich sind, weil die Bürgerinnen und Bürger sich in der Regel recht diszipliniert an die Regeln gehalten haben. Um das Gewonnene nicht zu verspielen, bitte ich alle darum, auch weiterhin die nötigen Vorgaben zu befolgen.“