MTK-Kommunen setzen Einzug der Kitabeiträge aus
(sf) Um die Corona-Pandemie einzudämmen, hat das Land Hessen ein seit dem 16. März geltendes Betretungsverbot von Kindertagesstätten und Schulen erlassen. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder, deren Eltern sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen angehören. Dies stellt die Familien vor große organisatorische und zum Teil auch finanzielle Herausforderungen.
Da die Menschen derzeit erhebliche Sorgen haben, ihr Leben zu organisieren, und vielleicht sogar Einkommenseinbußen verkraften müssen, erscheint ein landesweiter Erlass zu den Betreuungsbeträgen geboten.
Um die Familien in ihrer Situation nicht alleine zu lassen, haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Main-Taunus-Kreises auf Sofortmaßnahmen verständigt. So ziehen die Kommunen die Beiträge für die Betreuung in den kommunalen Einrichtungen für den April sowie das Essensgeld zunächst nicht ein. Die freien und kirchlichen Träger der Kindertagesstätten werden gebeten, es gleichzutun.
Die zur kurzfristigen und schnellen Entlastung der Eltern notwendigen Maßnahmen stellen allerdings keinen formalen Verzicht der Kommunen dar. Die Freistellung der Eltern von den Kitabeiträgen und den Kosten für die Mittagsverpflegung wird zu gegebener Zeit durch die zuständigen politischen Gremien der Städte und Gemeinden abschließend entschieden.
„Bevor diese Beschlüsse jedoch gefasst werden können, müssen die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit der hessischen Landesregierung mit dem Ziel, eine landesweit einheitliche Regelung herbeizuführen, abgewartet werden,“ betont Blisch.
Bürgermeister Dr. Bernd Blisch und Erste Stadträtin Renate Mohr freuen sich, dass die Kommunen im Main-Taunus-Kreis eine gemeinsame Vorgehensweise gefunden haben, die über Partei- und Stadtgrenzen hinausgeht.