Nach Haushaltsgenehmigung kann der Kreis wieder Zuschüsse an soziale Träger zahlen
(jol/mtk) – Nach der Genehmigung des Kreishaushaltes durch das Regierungspräsidium kann der Main-Taunus-Kreis soziale Träger mit weiteren Zuschüssen unterstützen. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt werden im Rahmen von so genannten freiwilligen Leistungen insgesamt fast 430.000 Euro an Beratungs- und Hilfseinrichtungen ausgezahlt. „Sie leisten seit Jahren wertvolle Arbeit für die Menschen. Auch in der Pandemie ist ihr Engagement wichtig“, so der Sozialdezernent.
Wie Baron erläutert, gehören die Leistungen nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Kreises: „Aber das Engagement dieser Institutionen ist wichtig, und als nach wie vor finanzstarker Kreis haben wir die Möglichkeit, diese Förderung fortzusetzen.“ Die kürzlich vom Regierungspräsidium erteilte Haushaltsgenehmigung sei die rechtliche Voraussetzung gewesen, die Zahlungen fortzusetzen.
Den Angaben zufolge werden die Seniorenberatungsstellen der Kommunen im Kreis wieder mit insgesamt 250.000 Euro gefördert, ebenso mit jeweils 16.000 Euro die Hattersheimer-Hofheimer und die Schwalbacher Tafel, die bedürftige Menschen mit Lebensmitteln versorgt. Geld vom Kreis erhalten ebenfalls das das Sozialbüro mit seinen Beratungsangeboten (50.000 Euro) und das Sozialkaufhaus „Tisch & Teller“ in Flörsheim (30.000 Euro). Die Fachstelle Demenz wird vom Kreis mit 65.000 Euro unterstützt.
„Mit allen diesen Förderungen leisten wir seit Jahren einen Beitrag, dass im Main-Taunus-Kreis jeder in den verschiedensten Notlagen Hilfe erhalten kann“, fasst der Sozialdezernent zusammen.
Bild: Essensausgabe in der Tafel
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis