Pflichtumtausch Führerschein – Grau, Rosa & Checkkarte EU99

(sh) Die meisten Papier-Führerscheines (grau und rosa) wurden bereits getauscht. Gleichfalls beginnt nun die Phase, den Führerschein EU99 (Scheckkartenformat) zu tauschen.
Dieser ist zwar bereits im Scheckkartenformat (siehe Bild 1), entspricht jedoch nicht der neuen EU-Vorgabe und unterliegt damit auch dem Pflichtumtausch. In der EU dürfen zukünftig ausschließlich befristete Führerscheine (siehe Bild 2) ausgestellt werden. Siehe unter Punkt 4b, dort war bisher kein Datum hinterlegt.
Eine Terminvereinbarung ist beim Bürgerbüro online oder telefonisch unter 06146-900-300 möglich.
ALT: EU99 Führerschein von 1999 bis 2013 (unbefristet):

Bild 1
NEU: EU13 Führerschein seit 2013 (befristet):

Bild 2
Die Pflicht zum Tausch des unbefristeten Scheckkartenführerschein richtet sich nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr der Karte (Tabelle 2).
Verpflichtend startet dieser Umtausch ab Januar 2026. Auf den Nachfolgenden Tabellen finden Sie die jeweiligen Fristen:
Tabelle 1 – Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Im Übrigen gilt für bereits ab dem 1.01.1999 ausgestellte Führerscheine folgende Umtauschpflicht:
Tabelle 2 – Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Hinweis:
Die Bundesdruckerei hat zum 01.01.25 die Verwaltungsgebühr für den Pflichtumtausch erhöht, so dass diese nun mit 26,50 € von den Städten in Rechnung zu stellen ist.
Der Umtausch von LKW-Führerscheinen (ab dem 51. Lebensjahr), Busführerscheinen, Auslandsführerscheinen sowie die Beantragung von Internationalen Führerscheinen sowie eine Rechtsauskunft zum Pflichtumtausch, erfolgt ausschließlich durch die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises.