Pflichtumtausch Führerschein – Grau, Rosa & Checkkarte EU99
(sh) Hochheim. Die meisten Papier-Führerscheine in den Farben grau und rosa wurden bereits getauscht. Gleichfalls beginnt nun die Phase, den Führerschein EU99 im Scheckkartenformat zu tauschen.
Dieser ist zwar bereits im Scheckkartenformat (siehe Bild 1), entspricht jedoch nicht der neuen EU-Vorgabe und unterliegt damit auch dem Pflichtumtausch. In der EU dürfen zukünftig ausschließlich befristete Führerscheine (siehe Bild 2) ausgestellt werden.
Eine Terminvereinbarung für den Umtausch ist beim Bürgerbüro online oder telefonisch unter 06146 900-300 möglich. Der Führerschein kann per Direktversand nach Hause gesendet werden, hierfür fallen zusätzliche Kosten von 6,30 Euro an.
Bild 1, ALT: EU99 Führerschein von 1999 bis 2013 (unbefristet):
Bild 2, NEU: EU13 Führerschein seit 2013 (befristet):
Die Pflicht zum Tausch des unbefristeten Scheckkartenführerschein richtet sich nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr der Karte (Tabelle 2).
Auf den nachfolgenden Tabellen finden sich die jeweiligen Fristen:
Hinweis:
Die Bundesdruckerei hat zum 01.01.25 die Verwaltungsgebühr für den Pflichtumtausch erhöht, so dass diese nun mit 26,50 Euro von den Städten in Rechnung zu stellen ist.
Der Umtausch von LKW-Führerscheinen (ab dem 51. Lebensjahr), Busführerscheinen, Auslandsführerscheinen sowie die Beantragung von Internationalen Führerscheinen sowie eine Rechtsauskunft zum Pflichtumtausch, erfolgt ausschließlich durch die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises.












