Straßenverkehrs-Maßnahmen während des Hochheimer Marktes 2018

(sh) Zum Hochheimer Markt, der in diesem Jahr von Freitag, 09. November 2018, bis einschließlich Dienstag, 13. November 2018, stattfindet, sind im Einvernehmen mit der Polizei umfangreiche Verkehrsbeschilderungen und veränderte Verkehrsführungen erforderlich.

Wie in den letzten Jahren, erfolgt die Sperrung des Königsberger Ringes zwischen Alleestraße / Danziger Allee und der Straße Am Weiher / Dresdener Ring, also zwischen den beiden Kreiseln, von Donnerstag, 08. November 2018, ab 9:00 Uhr, bis voraussichtlich Mittwoch, 14. November 2018. Der gesperrte Bereich ist Marktgelände. Hier ist keine Durchfahrt möglich. Hieraus resultieren die weiteren, nachstehenden Maßnahmen:

Für den Königsberger Ring ab Burgeffstraße und den Dresdener Ring ab dem Kreuzungsbereich Nordenstädter Straße / Breslauer Ring ist lediglich Anliegerverkehr zugelassen.

Die Straße „Am Weiher“ wird in östliche Richtung zur Einbahnstraße aufgrund des hier eingerichteten „Rettungsnotweges“.

Eine Vollsperrung, mit Ausnahme von Zulieferfahrzeugen und Anliegern, wird in der Weiherstraße ab Burgeffstraße in nördlicher Richtung angeordnet.

In den Verbindungsstraßen zwischen Delkenheimer Straße und Weiherstraße sowie zwischen Wilhelmstraße und Weiherstraße ist im Zeitraum der Marktveranstaltung eine Durchfahrt nicht möglich. Die Seitenstraßen werden zu Sackgassen.

Die Kolpingstraße, Marzelstraße, Altenauerstraße bis Massenheimer Straße, die Jahnstraße zwischen Weiherstraße und Massenheimer Straße, die Delkenheimer Straße zwischen Altenauer Straße und Breslauer Ring, die Straße Am Weiher ab Kreisel Nord in westliche Richtung und die Massenheimer Straße zwischen Burgeffstraße und Breslauer Ring werden aufgrund der Forderungen der Polizei und Rettungsorganisationen als „Rettungsnotwege“ bestimmt und wie bereits im Dresdener Ring und Königsberger Ring, entsprechend ausgeschildert. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass verbotswidrig dort abgestellte Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden.

Der angebotene Parkraum für Marktbesucher in der Frankfurter Straße hat sich bewährt. Daher wird diese ab B 40 neu (in Höhe der Deponie) vom Freitag, 09. November, 12.00 Uhr, bis Montag, 12. November 2018, 24.00 Uhr, zur Einbahnstraße stadteinwärts bis zum Knotenbereich Freiherr-vom-Stein-Ring / Breslauer Ring eingerichtet.

Die Nordenstädter Straße (L 3028) wird zwischen Breslauer Ring bis zur B 40 neu in der Zeit der Durchführung des P+R Buspendelverkehrs zur Einbahnstraße in Richtung Norden. Eine Einfahrt von der B 40 neu über diese Straße nach Hochheim, auch zum Schänzchen II und Schänzchen III, ist nicht möglich.

Zusätzlich wird die Zufahrt von der Pfarrer-Olbert-Allee (Schänzchen III) in Fahrtrichtung zur Nordenstädter Straße in der Zeit vom 09.11. – 13.11.18 für den Verkehr gesperrt.

Zur reibungslosen Durchführung des P+R – Verkehrs, des Buslinienverkehrs und des Bus-Sonderverkehrs aus Richtung Mainz, Bischofsheim und Rüsselsheim kann die Zufahrt von Hochheim-Süd über die Mainzer Straße in Richtung Innenstadt in den Spitzenzeiten des Hochheimer Marktes, insbesondere am Samstagnachmittag und -abend und am Sonntag durch die Polizei gesperrt werden, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Die Zufahrt ist dann nur für P+R-Verkehr, Linienbusse und Markt-Sonderverkehr zulässig.

Der übrige Verkehr wird auf die Pendelparkplätze bzw. die Umleitung Hochheim – Nord B 40 / Frankfurter Straße in das Stadtgebiet geleitet.

Für einen reibungslosen Verkehrsablauf wird in der Sudetenstraße und Ostpreußenstraße Einbahnverkehr eingerichtet. Die Einbahnstraße verläuft von der Danziger Allee über die Sudetenstraße und Ostpreußenstraße.

Haltverbotszonen werden in folgenden Straßen eingerichtet:

Im Bereich der Massenheimer Straße ab Burgeffstraße bis Breslauer Ring, des Breslauer Ringes, des Freiherr-vom-Stein-Ringes bis Flörsheimer Straße (L 3028) und der Burgeffstraße sowie einem Teilbereich der Mainzer Straße. Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass im gesamten Bereich des Marktgeländes das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gestattet ist. Zulieferer, Aussteller und andere Verkehrsteilnehmer sind angewiesen, ihre Kraftfahrzeuge außerhalb des Marktgeländes abzustellen.

 

Und noch ein Hinweis an die Kraftfahrer:

Diese sollten die Umfahrung des Festgebietes sowie der gesperrten Ringbereiche über die Nordenstädter Straße (L 3028), B 40 neu zur A 671 Hochheim – Nord bis zur Anschlussstelle Hochheim – Süd nutzen und umgekehrt.

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