Süßes oder Saures – Streiche haben nicht selten unangenehme Folgen

Polizeipräsidium Westhessen. In vielen Familien laufen derzeit die Vorbereitungen für ein gruseliges Event und die Vorfreude steigt – Halloween steht vor der Tür.

Am Mittwoch, den 31.10.2018, werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Die Polizei appelliert an die Kinder die Scherze nicht zu übertreiben, denn nicht alles was Spaß macht, ist auch erlaubt! So hatten viele dieser Streiche in den vergangenen Jahren ein unangenehmes Nachspiel.

Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckel oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire der „Gespenster“.

Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.

In den letzten Jahren kam es in der Halloweennacht, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen, immer wieder zu Dutzenden von Einsätzen. Daraus resultierte regelmäßig eine Vielzahl von Strafanzeigen, die überwiegend wegen Sachbeschädigungen und Körperverletzungen erstattet werden.

Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern oder Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.

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