Vermarktung von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Schänzchen III“

Die Hessische Landgesellschaft, als Vertragspartner der Stadt Hochheim am Main, wird im Laufe des Jahres 2017 die zugeteilten Bauplätze vermarkten. Die Konditionen zu denen vermarktet werden soll, wurden bereits beschlossen. Nachfolgend einige Auszüge. Die Bauplätze werden an „bauwillige“ (innerhalb von 4 Jahren muss Bezugsfertigkeit nachgewiesen werden) Privatinteressenten zum Eigennutz veräußert. Die Verkaufspreise liegen zwischen 580,-€/m² und 620,-€/m². Bauträger und Kapitalanleger werden nicht berücksichtigt. Die Grundstücke sollen vorrangig an Hochheimer Familien veräußert werden. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) wird sich 2017 mit allen Interessenten in Verbindung setzen.

Die Frist zur Abgabe der Interessensbekundung läuft aufgrund der hohen Nachfrage (ca. 350 Interessenten) nach Bauplätzen am 07. April 2017 aus. Nachfolgend die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners bei der Hessischen Landgesellschaft:

Thomas Fischer

Projektleiter Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung

Hessische Landgesellschaft mbH

Nordendstraße 44

64546 Mörfelden-Walldorf

Tel:      06105-4099-433

Fax:      06105-4099-30

E-Mail:   thomas.fischer@hlg.org

Internet: http://www.hlg.org

 

Unabhängig von der Vermarktungssituation wurden die Erschließungsarbeiten im Baugebiet am 11. November 2016 mit dem sog. „Spatenstich“ offiziell begonnen. Die Erschließung umfasst die Herstellung aller Erschließungsanlagen. Zu den Erschließungsanlagen zählen vor allem die technische Erschließung, die Versorgungsleitungen für Energieversorgung (Strom, Gas,) sowie Wasser und Abwasseranlagen und die Verkehrserschließung (z.B. die Herstellung eines Kreisels im Bereich Nordenstädter Straße/ Einfahrt Geschwister-Scholl-Straße). Ferner gehören auch Anlagen der sozialen Infrastruktur, wie z.B. Kommunikationsanlagen, Kindergärten, Kinderspielplätze, Parkanlagen uvm. dazu. Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit der Bauplätze. Solange die Erschließung nicht gesichert ist, kann kein Bauantrag genehmigt werden. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin kann nicht genannt werden. Voraussichtlich kann das Erschließungssystem im Sommer/Herbst 2018 für gesichert erklärt werden.

Die Stadtverwaltung Hochheim am Main weist darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt absehbar ist, in welchem Umfang Baugrundstücke in dem künftigen Wohnbaugebiet in den Einflussbereich der Stadt Hochheim am Main gelangen werden. Die Baulandumlegung für das Allgemeine Wohngebiet „Zwischen Nordenstädter Straße und Massenheimer Landstraße“, Bebauungsplan Nr. XXXIII, wurde am 19. Dezember 2016 für unanfechtbar erklärt und am 23. Dezember 2016 in der Hochheimer Zeitung veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung nach § 71 BauGB wurde der bisherige Rechtszustand durch den in dem neuen Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. D.h. die „alten Ackerland Grundstücke“ sind außerhalb des Grundbuches „untergegangen“ und die neuen Baugrundstücke sind außerhalb des Grundbuches entstanden. Die Grundbücher müssen nun berichtigt werden. Dies kann erfahrungsgemäß bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen.

 

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