Baumpflegemaßnahmen haben begonnen

Stadt kommt Ihrer Verkehrssicherungsspflicht bei den Bäumen nach

(sh) Mittlerweile befinden sich ca. 4.000 Bäume in der regelmäßigen Kontrolle. Nicht alle Bäume müssen jährlich kontrolliert werden, aber hier richtet sich die Stadt nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (kurz FFL). Ausgeführt werden die Kontrollen durch einen fachlich kompetenten Baumkontrolleur.

Die im letzten Herbst stattgefundene Baumkontrolle hat auch für dieses Jahr wieder umfangreiche Baumpflegemaßnahmen zur Verkehrssicherung ergeben. An 46 Standorten auf öffentlichen innerstädtischen Grundstücken und im Außenbereich an Rad- und Wanderwegen, sowie an Bachläufen, werden Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht ausgeführt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Totholzbeseitigungen, Kronensicherungen, freischneiden des Lichtraumprofils und 36 Fällungen. Die meisten Bäume werden nachgepflanzt.

Die Arbeiten in den Außenbereichen haben bereits begonnen. Da die Arbeiten im innerstädtischen Bereich während der Brutzeit stattfinden, ist die ausführende Firma gehalten vor den Maßnahmen zu prüfen, ob sich im Baum besetzte Nester befinden. In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung nochmals daraufhin weisen, dass eigenmächtiges Schneiden an städtischen Bäumen nicht gestattet ist. Gerne nimmt bei der Stadtverwaltung, die zuständige Mitarbeiterin im Sachgebiet „Freiraum Planung“, Bettina Mackiol, Hinweise unter der Telefonnummer 06146 900-456 oder per Mail an bettina.mackiol@hochheim.de entgegen.

Da bereits die meisten Bäume im Baumkataster erfasst und mit Nummern gekennzeichnet sind, können Hinweise gerne unter Angabe der Baumnummer und des Straßenzuges bzw. der Grünfläche (z.B. Friedhof, Kinderspielplatz, Parkanlage) gegeben werden. Das vereinfacht die Ermittlung des genauen Standortes des Baumes.

Fällungen auf privaten Grundstücken sollten bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Hier können Hinweise zu den Fällzeiten, Fragen zu genehmigungspflichtigen Fällungen und zu Nachpflanzungen eingeholt werden.

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