Betrüger an Ihrer Haustür

(pol) Diebstahl, das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen oder vermeintlichen Schnäppchen, um eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, ist zumeist das Ziel von Betrügern an der Haustür.

Betrüger an der Haustür haben zumeist das Ziel, in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Dazu geben sie sich als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke oder aber auch als Amtsperson aus, beispielsweise Polizist.

Andere Betrüger bieten ihren Opfern Haustürgeschäfte an, beispielsweise spontane Handwerkerleistungen, oder versuchen sie, zum Abschluss eines Abonnements oder einer Spende zu drängen.

Ihre Opfer sind häufig Senioren und Seniorinnen, da diese tagsüber meistens zuhause sind.

„Betrug an der Haustür“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert, sondern mit anderen Betrugsdelikten erfasst. Bundesweit waren es 2018 insgesamt 840.783 Betrugsfälle (2017: 910.352 Fälle).

Die Aufklärungsquote lag bei 70,6 Prozent.

 

Die Tricks der Haustürbetrüger

Haustürbetrüger, die es auf die Wertsachen ihrer Opfer abgesehen haben, verschaffen sich unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung, zum Beispiel in dem sie um ein Glas Wasser, etwas zum Schreiben oder die Toilettennutzung bitten, oder ihre Opfer auf einen vermeintlichen Wasserrohrbruch hinweisen, der schnell behoben werden müsse. Ist die Tür dann nicht vollständig geschlossen, kann eine zweite Person unbemerkt eintreten und die Räume nach Wertsachen durchsuchen.

Die oftmals schauspielerisch begabten Eindringlinge verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich aber immer neue Varianten einfallen lassen. So treten sie in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als Hilfsbedürftiger, mal als Handwerker in Arbeitskleidung, mal als seriös gekleideter Geschäftsmann, oder sogar als angebliche Amtsperson, zum Beispiel als Polizeibeamter, aus.

Bei einer anderen Variante des Haustürbetrugs sprechen die Betrüger nicht einmal mehr persönlich vor, sondern werfen namentlich ausgefüllte „Benachrichtigungen“ in die Briefkästen ihrer Opfer: Weil angeblich niemand angetroffen wurde, sollen diese dann „zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Ihrer Angelegenheit“ oder „zur Abholung Ihres Pakets“ eine kostenintensive Telefonnummer anrufen.

 

 

Tipps der Polizei

  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
  • Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
  • Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
  • Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
  • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
  • Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
  • Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
  • Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden.

 

 

Geschäfte an der Haustür

Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand etwas an Ihrer Haus-, beziehungsweise Wohnungstür verkaufen will, insbesondere wenn die Verkäufer Sie beispielsweise mit Schnäppchen oder Gratisangeboten locken wollen. Häufig ist dies eine Masche von Kriminellen mit dem Ziel, von Ihnen eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, zum Beispiel für eine Versicherung, einen günstigen Stromtarif, ein Zeitschriftenabonnement, oder ein Haushaltsgerät.

Andere Haustürbetrüger versprechen Gewinne oder behaupten für ein soziales Projekt zu arbeiten, um damit Mitleid zu erwecken. Und wieder andere geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus. Immer ist das Ziel gleich: die Unterschrift unter einen Vertrag.

Eine andere Masche von Haustürgeschäften ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten). Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur als Täuschung und werden nicht beendet. Sie als Auftraggeber jedoch werden um die Zahlung der bereits geleisteten Reparaturen gebeten.

 

Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften

  • Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos.
  • Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.

Wenn Sie doch etwas kaufen möchten

  • Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.
  • Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

     

     

     

     

 

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