2G-Regel in der Stadtbücherei Flörsheim
(sf) In dieser Woche führt die Stadtbücherei die 2G-Regel ein. Das heißt, volljährige Besucherinnen und Besucher können die Bildungseinrichtung ab Dienstag, 30. November, nur noch nach Vorlage eines 2G-Nachweises besuchen. Neben dem Personalausweis müssen sie einen gültigen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis vorlegen.
Für Minderjährige gilt die 3G-Regel, das heißt, sie müssen entweder einen gültigen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorzeigen. Bei Schülerinnen und Schülern genügt das Testheft aus der Schule. Bei Kindern unter sechs Jahren entfällt die Nachweispflicht.
Vor der Stadtbücherei steht während der Öffnungszeiten eine Kiste, in der Medien kontaktlos zurückgegeben werden können. Wer die Stadtbücherei nicht besuchen kann oder möchte, kann seine Medien telefonisch, per E-Mail oder über den Online-Katalog Findus verlängern.
Für Fragen steht das Team der Stadtbücherei unter Telefon 06145 2025 oder per E-Mail an stadtbuecherei@floersheim-main.de zur Verfügung.