Straßenbeiträge können deutlich teuer werden

(biss) Pressemitteilung Nr. 4
Die Stadt Hochheim hat die Formel zur Ermittlung der Straßenbeiträge wie folgt bekannt gegeben:

Bezogen auf einen angenommenen Beitragssatz von 0,15 €/m² beitragsfähiger Fläche ergibt sich bei einem Grundstück mit 600 m² und einem einstöckigem Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche folgendes Berechnungsbeispiel:

– Grundstücksfläche 600m²
– zwei Vollgeschosse 150m²
= ergibt beitragspflichtige Fläche 750m²

750 x Beitragssatz 0,15 €
=
ergibt eine jährliche Beitragsbelastung 112,50 €

Achtung! Dieses Berechnungsbeispiel gilt nur für das Abrechnungsgebiet „Kernstadt“ Hochheim!!


BISS hat mit Kommunen Kontakt aufgenommen, die eine STRABS (STRAßenBeitragsSatzung) abgeschafft haben. Einer der vielen Gründe zur Abschaffung der STRABS war, dass die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger viel zu hoch ausgefallen sind.

1. Beispiel: 63667 Nidda, 18.000 Einwohner, Wetteraukreis
Der angenommene Beitragssatz der Stadt Nidda war 0,08 €/m². Nachdem alle echte Zahlen zur Straßengrundsanierung auf dem Tisch lagen erhöhte sich der Beitragssatz auf 0,77 €/m², das ist eine Steigerung von 963%.

2. Beispiel: 35410 Hungen, 13.000 Einwohner, Landkreis Gießen
Ähnlich erging es der Kommune Hungen, die einen Beitragssatz von 0,09 €/m² angenommen hatte und tatsächlich 0,34 €/m² ausweisen musste, also 378% mehr als angenommen.

Bedeutung für Hochheim: Im Schnitt 420 € statt 113 €
Das kann für Hochheimer bedeuten, beim Durchschnitt der Beitragssätze der beiden Kommunen wird sich ein Beitragssatz von 0,56  €/m ergeben. Anstatt der 112,50 € würden dann 420 € jährlich pro Grundstückseigentümer anfallen! 

Achtung! Dieser Betrag kann aber noch weitaus höher anfallen, wenn das Grundstück über 1.000m² ist, oder die Wohnfläche größer ist.


Achtung! Ein weiterer wichtiger Punkt bei solch einer Betrachtung der jährlich zu zahlenden Straßenbeiträge sind die Grundstückseigentümer die verschont werden (nach dem § 20 WStrBS). Das reduziert die Anzahl der Grundstückseigentümer die tatsächlich zahlen müssen und erhöht gleichzeitig die Straßenbeiträge pro Grundstückseigentümer.


FAKT ist: Wenige Bürgerinnen und Bürger müssen hohe Straßenbeiträge zahlen, obwohl die Straßen von allen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur von Hochheimern oder Massenheimern, genutzt werden.


Die wiederkehrenden Straßenbeiträge
Laut Gesetzt (KAG, §11 und 11a) sind Straßenbeiträge immer auf die Sanierung von Straßen, Wegen oder Plätzen bezogen. In Hochheim sind neun Straßen für die nächsten fünf Jahre zur Grundsanierung geplant. Insgesamt sind 2.670 Meter im Abrechnungsgebiet Kernstadt Hochheim geplant. Folgende Straßen hat der Bürgermeister im „Hochheimer Haushalt-2019 Weinstadtjournal Präsentation, Seite 23“ auf der Internetseite der Stadt Hochheim bekannt gegeben:

1 Berliner Platz, keine Meter Angaben
2 Auf der Schlicht, 320 m
3 Weinbergstraße, 1.435 m
4 Otto-Schwabestra
ße, 160 m
5 Frankfurter Straße, 500 m
6 Elisabethenstraße, 300 m
7 Hans-Böckler Straße, 285 m
8 Weinbergstraße, 2.500 m
9 Massenheimer Straße, 170 m
Diese Grundsanierungen sind über fünf Jahre geplant.

Steckt Methode dahinter?
Es wäre aber die Pflicht einer Kommune, ihre Straßen durch regelmäßige sachgerechte Ausbesserungsarbeiten in Ordnung halten. So wie es in den neun benannten Straßen aussieht, hat die Stadt das in den vergangenen Jahren wohl nicht gemacht, um dann eine Rundumsanierung mit Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer vorzunehmen!

Das ist aber nicht in Ordnung, weil normale Unterhaltungsarbeiten Sache der Gemeinden sind!

Dahinter steckt also Methode
Wir können also davon ausgehen, dass nach der Grundsanierung der genannten neun Straßen die nächsten neun Straßen grundsaniert werden. Und so geht das dann alle fünf Jahre weiter. Bis die 134 Ortsstraßen im Kerngebiet Hochheim auf Kosten der wenigen Grundstückseigentümer saniert sind.

Seid nicht naiv
Es sollte keiner der Bürgerinnen und Bürger so naiv sein und glauben, dass nach einer erfolgreichen ersten Grundsanierung keine Zweite und Dritte folgen wird. Anders ausgedrückt die nächsten 70 Jahre werden Straßenbeiträge von der Stadt Hochheim kassiert. Und das nur für das Abrechnungsgebiet der Kernstadt.

Sollten die wesentlich kleineren Abrechnungsgebiete dazu kommen so ist für diese ein deutlich höherer Beitragssatz als z.B: 0,15€/m² oder 0,56€/m² zu erwarten. Bei der erheblich kleineren Gesamtquadratmeter Zahl der Abrechnungsgebiete und der deutlich geringeren Anzahl an Grundstückseigentümern kann ein Beitragssatz von weit über einem Euro dabei herauskommen.

Zum Vergleich einmal die Gesamtquadratmeter der einzelnen Abrechnungsgebiete, die der Herr Bürgermeister Westedt der BISS genannt hat:

– Gartenstadt 30.569,23 m²

– Kernstadt 3.524.130,76 m²

– Massenheim 302.571,50 m²

– Südstadt 260.961,23 m²


Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hochheim am Main,
dies sind nur einige Argumente, die es rechtfertigen die Abschaffung der Straßenbeiträge zu fordern. Darüberhinaus hat Hochheim seit dem Jahr 2014 ein positives Jahresergebnis in Millionen Höhe. Laut dem Haushaltsplan 2019 / 2020 liegt der saldierte Wert bei 14.191.000,00€. Dies kann auf der Internetseite der Stadt Hochheim eingesehen werden.

Warum wollen diese zurzeit noch aktiven Stadtvertreter uns Bürgerinnen und Bürgern jetzt noch zusätzlich zu allen bereits vorhandenen Steuern und Abgaben Straßenbeiträge abverlangen?

Die BISS ist sicher, dass sich bei den nächsten Kommunalwahlen etwas ändern wird, und das der Bürgermeister dies bei seiner anstehenden Wahl spüren wird.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger am 27. Januar 2020 zur Bürgerversammlung mit dem Thema Straßenbeiträge von 19 Uhr bis 22 Uhr in die Stadt- und Kulturhalle nach Massenheim zu kommen.

Das Thema bewegt viele und vorsorglich bitten wir aufgrund der knappen Parkplätze Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die BISS freut sich auf ihre Empörung!

Mehr Info unter www.biss-hochheim-massenheim.de oder bei facebook.

Haben Sie Fragen? Schicken Sie uns eine eMail an
kontakte@biss-hochheim-massenheim.de

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