Straßenreinigungspflicht gilt auch bei Eisglätte und Schneefall

1 Antwort

  1. Martina Rigo sagt:

    Diese Information sollte mal an alle Hauseigentümer gehen, denn leider ist es noch nicht bei jedem angekommen, dass man den Schnee zu räumen hat. Bei uns sind es immer die Gleichen die aktiv sind und die Gleichen die sich aus allem raushalten. Und das seit 11 Jahren.

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