Best of Riesling 2. Platz an Peter Flick
Unsere Winzer sind immer für eine Auszeichnung gut! Passend zur Eröffnung seines neuen Gutsausschankes hat der Winzer Peter Flick den hervorragenden 2. Platz bei der renommierten Auszeichnung ‚Best of Riesling‘ in der Kategorie VI ‚Riesling restsüß‘ erhalten.
„Das ist schon eine tolle Auszeichnung, auch wenn man bedenkt das 2.400 Rieslinge aus aller Welt eingestellt wurden und in 8 Kategorien nur 24 Auszeichnungen ausgesprochen wurden!“, schwärmt Peter Flick: „Wir sind Stolz, dass die Pflege unserer alten Reben und der schonende Ausbau, soviel Anerkennung bei der breitbesetzten Jury gefunden hat.“ und fügt augenzwinkernd hinzu: „Alle anderen drei von mir eingereichten Rieslinge sind auch unter die Sieger gekommen, und können mit dem Titel „Best of Riesling“ zieren, dafür müssen die Weine über 87 Punkte bei den Verkostungen erreichen.
Der 2019er Rheingau Grosses Gewächs Riesling trocken hat sehr gute – 89 Punkte erreicht. Der 2020er Verflickst Wickerer Mönchsgewann Riesling trocken sogar 90 Punkte und der 2020er Kostheimer Weiss Erd Riesling trocken sogar 91 Punkte“
Hier gehts zu den Ergebnissen des 2021er Best of Riesling-Wettbewerb:
https://www.meininger.de/wein/verkostungen/ergebnisse/best-riesling-2021
Jetzt auch neben anderen Spitzenweinen im neueröffneten Gutsausschank vom Weingut Peter Flick zu probieren.
Was zeichnet den Gutsausschank aus?
Peter Flick antwortet:
- Schöne weiträumige, einladende Bestuhlung im Gutshof und im Gastraum
- Prämierte eigene Weine für Weinliebhaber und Allgäuer Büble für Bierliebhaber.
- Traditionelle Gutsausschank-Karte mit kalten und warmen Speisen
- Donnerstag ist ‚Burger-Tag‘
- Sonntags gibt es Mittagsmenüs.
- Jeden 1. Montag im Monat: Live Musik mit kleinerer Speisekarte.
Gerne werden Reservierungen angenommen unter info@wein-vom-flick.de / 061466590
Zur Info
Öffnungszeiten:
Do – Sa: 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonntag: 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Weingut & Gutsausschank Peter Flick
Holger-Crafoord-Str. 4 (neben dem dm-Markt)
65239 Hochheim am Main
Bitte beachten Sie die aktuellen
COVID-19 BESTIMMUNGEN!
Außenbereich
Im Hof ist kein Testnachweis nötig. Es gelten die allgemeinen AHA-Vorsichtregeln mit med. Maske bis zum Tisch.
Innenbereich
Für den Innenbereich sind wir zur Kontrolle des Negativnachweises verpflichtet:
Negativer Antigen- oder PCR-Test, aus einem Testcenter, der nicht älter als 24 Stunden ist.
ODER einen Genesenennachweis, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate alt ist.
ODER voller Impfschutz laut Impfpass: Datum der Zweitimpfung plus 15 Tage.
Mundschutzpflicht
Es gilt Mundschutzpflicht mit medizinischer Maske für ALLE GÄSTE im gesamten Restaurantbereich außer am eigenen Tisch.
Kontaktdaten
Wir sind verpflichtet die Kontaktdaten bequem per Luca-App oder schriftlich zu erfassen.
Allerdings ändern sich die Bestimmungen nach den Inzidenzzahlen und weitere Lockerungen werden hoffentlich schon bald einsetzen.