Die Ausschüsse
In unserer Serie Kommunalpolitik setzen wir die Reihe fort mit der Funktion der Ausschüsse.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung kann die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Gemeindevertretung beschließen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenvorsteher) vor der konstituierenden Sitzung des Ausschusses durch die Fraktionen benannt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die erste, die konstituierende Sitzung des Ausschusses. Nach der Konstituierung benennen die Fraktion im Falle einer personellen Änderung in der Ausschussbesetzung diese gegenüber dem Ausschussvorsitzendem. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Gemeindevertreter vertreten lassen. Die von einer Fraktion benannten Ausschussmitglieder können von dieser abberufen werden. Die Abberufung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich zu erklären. Nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung der Ausschüsse auswirken, sind zu berücksichtigen.
In Hochheim bestehen derzeit folgende Ausschüsse:
-Haupt- und Finanzausschuss
-Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt
-Ausschuss für Soziales
Alle Ausschüsse sind mit 9 Ausschussmitgliedern nach der Stärke der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung besetzt.
Die Beschlüsse der Ausschüsse haben empfehlenden Charakter an die Stadtverordnetenversammlung. Diese kann der Empfehlung folgen, sie muss es nicht.
Den Ausschüssen werden folgende Aufgaben durch die Verweisung der Stadtverordnetenversammlung zugeteilt.
Haupt- und Finanzausschuss
Die bedeutende Aufgabe des Haupt- und Finanzausschusses besteht in der Beratung der Haushaltsentwürfe. Der Ausschuss kann Änderungen in den Haushaltsansätzen vornehmen oder neue Haushaltsansätze einfügen. Weiterhin ist der Ausschuss für alle grundlegenden Belange zuständig, die finanzielle Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hochheim haben, insbesondere die Bestimmung der Gebühren für alle Leistungen der Stadt Hochheim an die Bürgerinnen und Bürger.
Ausschussvorsitzender ist Rolf Liebmann (CDU).
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt
Wesentliche Aufgabe des Ausschusses ist, den rechtlichen Rahmen für alle Bauvorhaben in Hochheim zu schaffen. Der Ausschuss berät die Aufstellung neuer Bebauungspläne, Änderungen bestehender Bebauungspläne sowie neue Bauvorhaben in Hochheim. Seine Empfehlungen können prägend sein für das Stadtbild und die zukünftigen Bauvorhaben.
Vorsitzender ist Florian Fuhrmann (Bündnis 90/Grüne).
Der Ausschuss bearbeitet alle sozialen Belange, welche die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger betreffen. Sein Gestaltungsspielraum ist nicht derart umfangreich wie derjenige der vorgenannten Ausschüsse. Das begründet sich in der Tatsache, dass das Sozialrecht die Zuständigkeiten für soziale Aufgaben beim Main-Taunus-Kreis ansiedelt. Somit erschöpfen sich die Ausschusssitzungen vielfach in der Entgegennahme von Berichten über die sozialen Aktivitäten des Main-Taunus-Kreises.
Vorsitzender ist Markus Hesse (SPD).
Die Ausschüsse können auch zur gemeinsamen Beratung einberufen werden. Das ist dann geboten, wenn Sachfragen in erheblichem Umfang die Belange der verschiedenen Ausschüsse betreffen.
Insgesamt leisten alle Ausschüsse durch Beratung der ihnen zugewiesenen Themen Arbeit in der Sache. Die Diskussion ist regelmäßig sachorientiert und auf Details konzentriert. Der Anspruch des Gesetzes an die Arbeit der Ausschüsse als die Entscheidung vorbereitende Gremien kann nur durch die intensive Beschäftigung mit den zur Beratung aufgegebenen Sachfragen erfüllt werden.
Kommunalpolitisch interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren sich als Zuhörer in einer Ausschusssitzung umfassender als in der Stadtverordnetenversammlung. Allerdings kann in den Ausschüssen auf Antragstellung einer Fraktion, der zu begründen ist und folgender Abstimmung nicht öffentlich beraten werden.
Bisher in der Serie erschienen:
Die Stadtverordnetenversammlung (20.01.2017)
Der Gemeindevorstand (05.02.2017)
Die Fraktion (11.04.2017)