Feuerwerk an Sylvester

(sh) Ein weiteres ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und alle starten in das neue Jahr 2017. Zum krönenden Abschluss eines Jahreswechsels darf das Silvesterfeuerwerk selbstverständlich nicht fehlen. Um munter in das neue Jahr zu kommen ist wie immer Vorsicht geboten. Es gilt Rücksicht auf andere zu nehmen und stets auf die eigene Sicherheit zu achten.

Die Ausnahme des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände gilt nur für Silvester. Allerdings ist zu beachten, dass dies nicht unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern erfolgen darf.

Vom 29. bis zum 31. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände an Volljährige verkauft werden. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Die Spuren der Silvesternacht werden am nächsten Morgen deutlich. Trotz langer Partys und wenig Schlaf, müssen die Überreste und unsäglicher Müll auf Straßen und Gehwegen entfernt werden. Auch abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

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