Geflügel muss in den Stall – Beschränkungen zum Schutz gegen Vogelgrippe – Neues Merkblatt des Main-Taunus-Kreises
(jol/mtk) – Als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz gegen die Vogelgrippe muss Geflügel in bestimmten Gebieten des Main-Taunus-Kreises ab dem heutigen Samstag im Stall gehalten werden. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, gilt die entsprechende Allgemeinverfügung in den flussnahen Gebieten der Städte Hattersheim, Flörsheim und Hochheim. „Halter müssen diese Bestimmungen unbedingt beachten, um ihre Tiere zu schützen“, so die Veterinärdezernentin. „Sie tragen damit dazu bei, dass die Vogelgrippe nicht in unseren Kreis eingeschleppt wird.“ Zudem informiert der Kreis in einem neuen Merkblatt über Grundsätze und Regelungen zur Geflügelhaltung.
Wie die Veterinärdezernentin erläutert, ist die Vogelgrippe für den Menschen nicht gefährlich, kann aber für die Tiere tödlich sein und ganze Bestände vernichten.
Der Verfügung zufolge müssen die Tiere nicht nur in Ställen untergebracht werden, sondern sie dürfen auch nicht zu Geflügelschauen und dergleichen transportiert werden. Solche Veranstaltungen sind in dem betroffenen Gebiet auch untersagt.
Die Regelungen gelten für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Betroffen sind auch Tauben und weitere Vogelarten, nicht aber klassischerweise im Haus gehaltene Tiere wie Wellensittiche oder Papageien.
Außerdem verweist Overdick auf ein neues Merkblatt zur Geflügelhaltung, das der Kreis auf seine Internetseite www.mtk.org gestellt hat. Es informiert beispielsweise darüber, wo sich Halter registrieren lassen müssen, gegen welche Krankheiten sie ihre Tiere impfen müssen und wen sie bei Rückfragen in der Kreisverwaltung kontaktieren können. In der Pandemie mit ihren Lockdowns und Kontaktbeschränkungen hätten sich viele Menschen Tiere zugelegt, darunter auch Geflügel, erläutert Overdick. Viele Menschen wüssten aber nicht, welche Verpflichtungen damit eingehen würden. Dazu gebe das Merkblatt erste wichtige Hinweise.
Hintergrund der Verfügung zur Haltung im Stall sind Fälle von Vogelgrippe in mehreren Landkreisen, auch in der Region Frankfurt/Rhein-Main. Das Virus kann sich besonders leicht über die Wanderrouten von Wildvögeln entlang der Gewässer verbreiten. Das Gebiet, in dem die aktuellen Beschränkungen im Main-Taunus-Kreis gelten, ist in der Allgemeinverfügung näher definiert. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Kreises unter www.mtk.org heruntergeladen werden.
Bild: Hühner in Hofheim
Bildnachweis: Main-Taunus-Kreis