Neues Betreuungsrecht in Kraft getreten – Ehrenamtliche gesucht
(car) Mit den zum 01.01.23 in Kraft tretenden Änderungen im Betreuungsrecht wird die Selbstbestimmung der Klienten:innen weiter gestärkt. Als zentraler Punkt der Änderungen kann angesehen werden, dass der Begriff „zum Wohl des Betreuten“ komplett gestrichen wurde. Für die Arbeit der Betreuer und Betreuerinnen sind nur noch die Wünsche der Klienten:innen ausschlaggebend.
Lediglich wenn sich der zu Betreuende durch die Erfüllung seines Wunsches persönlich oder finanziell schädigen würde oder der/die Betreuer:in dadurch eine Straftat begehen würde, ist dem Wunsch nicht nachzugehen. Neben der Selbstbestimmung der Klienten soll auch die Unterstützung durch den rechtlichen Betreuer gestärkt werden. Die Vertretungsmöglichkeiten sollen nur noch in geringem Maße ausgeübt werden.
Außer den inhaltlichen Änderungen haben die Paragraphen im Gesetz auch alle einen neuen Platz gefunden. Wurde das Betreuungsrecht früher unter den §§ 1896 ff BGB gefunden, muss man nun ab § 1814 ff BGB suchen. Zusätzlich wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geschaffen, das ebenfalls Vorschriften für Betreuungsvereine sowie für hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer:innen enthält.
Neue Aufgaben für die Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine werden nun durch eine festgeschriebene Finanzierung gefördert, die auf einer im Gesetz festgeschriebenen „auskömmlichen Finanzierung“ beruht, welche durch die einzelnen Bundesländer nochmal konkretisiert wurde. Hessen hat hierzu ein Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht.
Nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Aufgaben der Betreuungsvereine haben sich verändert. Die Begleitung ehrenamtlicher Betreuer:innen und die Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen sowie dem Betreuungsrecht insgesamt gehören bereits zu den bekannten Aufgaben.
Jetzt kommt eine neue Aufgaben hinzu, so ist die Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge (ehemals Betreuungsverein) verpflichtet mit allen ehrenamtlichen Betreuer:innen eine Vereinbarung abzuschließen. Familienangehörige sind herzlich eingeladen, diese Vereinbarung mit dem Betreuungsverein ebenfalls abzuschließen.
Von der Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge werden, wie auch in der Vergangenheit bereits, auch zukünftig viele Infoveranstaltungen und Austauschtreffen angeboten. Hinzu kommt ein Beratungsangebot für alle Menschen die sich darüber informieren möchten, welche Maßnahmen es gibt, um eine Betreuung zu verhindern.
Für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung werden interessierte Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis gesucht. Ein neuer Kurs zur Schulung von Interessierten und Vollmachtnehmern startet am 25.01.2023.
Der Kurs beinhaltet 10 Module und findet jede Woche mittwochs von 18:30- 20:30 Uhr in der Aula des Vincenzhauses in Hofheim statt. Es stehen 20 Plätze zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Teilnahme haben, melden Sie sich bitte bei der Caritas Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge unter 06190-80599-88 oder betreuungsverein@caritas-main-taunus.de an.
Für bereits bestellte Angehörige und ehrenamtliche Betreuer:innen bietet die Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge individuelle Beratungstermine an. Für Organisationen bieten wir gerne Informationsveranstaltungen zum neuen Betreuungsrecht an. Nehmen Sie einfach Kontakt unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu uns auf.
Bild von Tania Van den Berghen