Urlaubsansprüche verfallen erst nach klarer Ansage durch den Arbeitgeber – Ferienjobs machen auch finanziell Spass
(DATEV/kö) – Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen weiterentwickelt und damit die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt. Grundsätzlich verfällt Urlaub, der dem Arbeitnehmer bis zum Jahresende nicht gewährt und von ihm nicht genommen wurde. Dies...











